Dienstag, 9. Juli 2013

Nachweis von Drogenabstinenz u. Alkoholabstinenz durch Urinprobe& Haaranalyse

Für ein Gutachten, bei Führerscheinverlust wegen Drogenkonsum und/ oder Alkoholkonsum, ist es meist nötig, einen Abstinenznachweis zu erbringen. Ich will dies an dieser Stelle nur kurz anschneiden, damit ihr wisst worum es geht, denn wie lange und in welcher Form dieser Nachweis erbracht werden muß, erfahrt ihr normalerweise,in der Beratung ,durch einen Verkehrspsychologen.

Die Kontrollen finden meist beim MPI - Medizinisch-Psychologischen Institut statt, bei vielen Anbietern oftmals dort, wo dann das eigentliche MPU- Gutachten erstellt wird.

Bei Alkohol- Abstinenz-Checks, wird nach EtG (Ethylglucuronid), einem Abbauprodukt von Alkohol im Urin gefahndet. Je nach erforderlichem Nachweiszeitraum, finden diese meist 4- 6 (halbes/ ganzes Jahr) mal statt, zu den Kontrollen wird man sehr kurzfristig geladen.

Bei der EtG- Haaranalyse, können ggf. neben Alkohol, auch Drogen oder Medikamente nachgewiesen werden. Hier können nur etwa alle drei Monate Haarproben entnommen werden.
Bei Alkohlfragen werden Urin- und Haaranalyse manchmal auch kombiniert, z.B. wenn man vor Beginn des Abstinenznachweises, schon länger nicht mehr getrunken hat.

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